AGBAllgemeine Bedingungen von der Zwergen-Spielplatz UG (haftungsbeschränkt) für die Benutzung des Zwergen-SpielplatzesMit dem Betreten des Zwergen-Spielplatzes werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Zwergen-Spielplatzes durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklichGegenstand des Benutzungsvertrages.(1) Der Zwergen-Spielplatze besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher,unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.(2) Kindern ist der Besuch des Zwergen-Spielplatzes nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Zwergen-Spielplatz oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Zwergen-Spielplatzes ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.(4)Der Zwergen-Spielplatz haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Sie gelten außerdem nicht bei dem Zwergen-Spielplatz zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.(5)Der Spielbereich des Zwergen-Spielplatzes darf nicht mit Schuhen sondern nur mit Socken oder Strümpfen mit rutschfesten Sohlen betreten werden.(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.(7)Das Essen und Trinken ist im Spielbereich nicht gestattet. Das Rauchen sowie das Mitbringen von eigenen Speisen & Getränken ist im Zwergen-Spielplatz ebenfalls nicht gestattet.(8)Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Zwergen-Spielplatzes entstehen, haftet die der Betreiber nicht. Eine Haftung für die in den Zwergen-Spielplatz vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.(9) Sämtliche Einrichtungen des Zwergen-Spielplatzes sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.(10) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt dasHausrecht innerhalb des Zwergen-Spielplatzes aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Zwergen-Spielplatz zu verweisen.(11)Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.(12) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Kassel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.Stand: 01.04.2010